Grundsteuer für Immobilien

Ab 2025 neue Steuersätze für Immobilienbesitzer

Wer in Deutschland Immobilien besitzt, zahlt Grundsteuer. Steuerpflichtiger ist der im Grundbuch eingetragene Eigentümer. Die Vermögenssteuer ist als sogenannte Substanz- oder Naturalsteuer auf das Vermögen ausgestaltet. Diese Steuer wird jährlich von der Gemeinde/Gemeinde oder Gemeindeverwaltung zu Jahresbeginn erhoben, in der Regel vierteljährlich. Aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen in Ost- und Westdeutschland und andererseits hat jede Kommune einen eigenen Hebesatz, hängt die Kostenhöhe stark von der Gegend ab, in der sich das Grundstück befindet. Die Grundsteuer ist eine der ältesten – sie wird seit der Kaiserzeit erhoben. Außerdem ist sie nach der Gewerbesteuer eine der lukrativsten Steuern, die zweitgrößte Einnahmequelle der Kommunen und spült bis zu 15 Milliarden Euro in die kommunalen Kassen.

Grundsätzlich kennt der Gesetzgeber zwei Arten von Grundsteuern:

  • Grundsteuer A: Forst- und landwirtschaftlich genutzte Fläche
  • Grundsteuer B: Bebautes oder unbebautes Grundstück für Bau- oder andere Zwecke

Und: Nach der 2019 verabschiedeten Grundsteuerreform (Details unten) wird bis spätestens 2025 eine dritte Grundsteuerart eingeführt, bei der Kommunen optional einen höheren Steuersatz für baureife, aber unbebaute Grundstücke festsetzen, Vorausgesetzt, es findet keine Entwicklung statt. Die Grundsteuer C soll Spekulanten bremsen und gleichzeitig die Schaffung von neuem Wohnraum fördern.

Was ist der Unterschied der Grundsteuer zur Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer bezahlen Sie als Kunden eines Grundstücks oder einer Immobilie ausschließlich einmalig nach der Unterschrift auf dem Kaufvertrag. Sie wird vom betreffenden Bundesland angesammelt und macht einen festgesetzten Prozentsatz vom Kaufbetrag aus – inmitten 3,5 und sechs,5 % vom Kaufpreis.

Das wichtigste zur Grundsteuer auf ein Blick

  • Jeder Grundstücksbesitzer zahlt Grundsteuer – dazu zählt auch die Eigentumswohnung (und zwar anteilig an der Größe des Grundstücks)
  • Sie ist die zweitwichtigste Einnahmequelle der Kommunen
  • Die Berechnung dieser „Realsteuer“ ist kompliziert und basiert auf dem Grundstückswert und vorhandenen oder neugebauten Gebäuden
  • Aufgrund unterschiedlicher Einheitswerte und Hebesätze variiert die Steuer von Region zu Region deutlich – zwischen durchschnittlich 323 und 771 Euro/Jahr
  • Ab dem 1. Januar 2025 gelten aufgrund der 2019 beschlossenen Grundsteuerreform neue Regelungen zur Grundsteuer

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