Grundsteuer für Immobilien

Ab 2025 neue Steuersätze für Immobilienbesitzer

Wer in Deutschland Immobilien besitzt, zahlt Grundsteuer. Steuerpflichtiger ist der im Grundbuch eingetragene Eigentümer. Die Vermögenssteuer ist als sogenannte Substanz- oder Naturalsteuer auf das Vermögen ausgestaltet. Diese Steuer wird jährlich von der Gemeinde/Gemeinde oder Gemeindeverwaltung zu Jahresbeginn erhoben, in der Regel vierteljährlich. Aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen in Ost- und Westdeutschland und andererseits hat jede Kommune einen eigenen Hebesatz, hängt die Kostenhöhe stark von der Gegend ab, in der sich das Grundstück befindet. Die Grundsteuer ist eine der ältesten – sie wird seit der Kaiserzeit erhoben. Außerdem ist sie nach der Gewerbesteuer eine der lukrativsten Steuern, die zweitgrößte Einnahmequelle der Kommunen und spült bis zu 15 Milliarden Euro in die kommunalen Kassen.

Grundsätzlich kennt der Gesetzgeber zwei Arten von Grundsteuern:

  • Grundsteuer A: Forst- und landwirtschaftlich genutzte Fläche
  • Grundsteuer B: Bebautes oder unbebautes Grundstück für Bau- oder andere Zwecke

Und: Nach der 2019 verabschiedeten Grundsteuerreform (Details unten) wird bis spätestens 2025 eine dritte Grundsteuerart eingeführt, bei der Kommunen optional einen höheren Steuersatz für baureife, aber unbebaute Grundstücke festsetzen, Vorausgesetzt, es findet keine Entwicklung statt. Die Grundsteuer C soll Spekulanten bremsen und gleichzeitig die Schaffung von neuem Wohnraum fördern.

Was ist der Unterschied der Grundsteuer zur Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer bezahlen Sie als Kunden eines Grundstücks oder einer Immobilie ausschließlich einmalig nach der Unterschrift auf dem Kaufvertrag. Sie wird vom betreffenden Bundesland angesammelt und macht einen festgesetzten Prozentsatz vom Kaufbetrag aus – inmitten 3,5 und sechs,5 % vom Kaufpreis.

Das wichtigste zur Grundsteuer auf ein Blick

  • Jeder Grundstücksbesitzer zahlt Grundsteuer – dazu zählt auch die Eigentumswohnung (und zwar anteilig an der Größe des Grundstücks)
  • Sie ist die zweitwichtigste Einnahmequelle der Kommunen
  • Die Berechnung dieser „Realsteuer“ ist kompliziert und basiert auf dem Grundstückswert und vorhandenen oder neugebauten Gebäuden
  • Aufgrund unterschiedlicher Einheitswerte und Hebesätze variiert die Steuer von Region zu Region deutlich – zwischen durchschnittlich 323 und 771 Euro/Jahr
  • Ab dem 1. Januar 2025 gelten aufgrund der 2019 beschlossenen Grundsteuerreform neue Regelungen zur Grundsteuer

Reset password

Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und wir senden Ihnen einen Link zum Ändern Ihres Passworts.

Beginnen Sie mit Ihrem Konto

um deine Lieblingshäuser und mehr zu speichern

Registrieren Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse

Beginnen Sie mit Ihrem Konto

um deine Lieblingshäuser und mehr zu speichern

By clicking the «ANMELDUNG» button you agree to the Nutzungsbedingungen and Datenschutzpolitik
Powered by Estatik
Antworten
Mit uns Chatten
FIGULA Immobilien
Hallo 👋, hier ist Figula Immobilien.
Geht es bei Ihnen um eine Besichtigung oder um ein persönliches Gespräch?
Datenschutz-Übersicht

Um unsere Webseite und Apps nutzen zu können und Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, setzen wir mit Ihrer Einwilligung Cookies, Tags, Pixel und ähnliche Technologien ein. Auf der Grundlage Ihrer Einwilligung werden Zugriffe auf unserer Website gemessen und Funktionen für soziale Medien und Marketing umgesetzt. Mit Ihrer Einwilligung geben wir auch Infos zu Analyse-, Werbe- und Marketingzwecken an unsere Partner und an soziale Netzwerke weiter. Unsere Partner sind berechtigt die unter der Verwendung der Services gesammelten Daten, insbesondere die hier erfassten Informationen mit weiteren, von Ihnen mitgeteilten Daten oder mit anderen Informationen zusammenführen. Außerdem wird auf der Grundlage Ihrer Einwilligung auf allen von Ihnen genutzten Geräten ein Cookie gesetzt, um die von Ihnen vorgenommenen Einstellungen geräteübergreifend zu speichern und Ihnen personalisierte Angebote zu unterbreiten. Klicken Sie auf "Akzeptieren", um alle Cookies zu akzeptieren oder auf [setting]Einstellungen[/setting], um mehr zu erfahren und eine persönliche Cookie-Einstellung vorzunehmen. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit unter "Konfigurieren" widerrufen bzw. anpasst werden.